Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Construx GmbH Leverkusen
Stand: Juli 2025
- ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen -
A. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Construx GmbH (nachfolgend „Construx“) mit dem Kunden.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Construx ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von Construx sind freibleibend und unverbindlich.
- Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform.
B. Mietverträge
§ 3 Mietgegenstand
- Construx ist berechtigt, anstelle der vereinbarten Mietgegenstände technisch und funktional gleichwertige Produkte bereitzustellen.
- Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Ausführung, Farbe oder Konstruktion begründen keinen Mangel.
§ 4 Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände.
- Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Eine stillschweigende Verlängerung gemäß § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 5 Mietpreise
- Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Transport-, Montage-, Demontage-, Reinigungs- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
- die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln,
- sie ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
- sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
- die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern,
- Veränderungen nur mit Zustimmung von Construx vorzunehmen,
- Untervermietungen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung von Construx vorzunehmen.
§ 7 Gefahrtragung
Mit Übergabe der Mietgegenstände trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs, Verlustes, Diebstahls sowie der Beschädigung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe.
§ 8 Versicherung
Construx empfiehlt den Abschluss einer ausreichenden Betriebs- und Haftpflichtversicherung. Auf Verlangen von Construx hat der Kunde einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
§ 9 Rückgabe
- Die Mietgegenstände sind gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen sowie Beschädigungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Im Falle eines Totalschadens oder Verlustes ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
C. Kaufverträge
§ 10 Kaufpreis
Rechnungen sind gemäß der Zahlungsbedingungen, jedoch spätestens innerhalb von 21 Tagen, netto ohne Abzug zahlbar.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Construx.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
- Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an Construx sicherungshalber abgetreten.
- Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für Construx als Hersteller im Sinne des § 950 BGB.
D. Gewährleistung
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht
Es gelten die §§ 377 ff. HGB.
§ 13 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.
§ 14 Nacherfüllung
Construx ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
E. Zahlungsbedingungen
§ 15 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen netto zu begleichen.
§ 16 Verzug
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 17 Abschlags- und Teilrechnungen
Construx ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen und Abschlagsrechnungen zu stellen.
F. Haftung
§ 18 Haftung
- Construx haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
G. Höhere Gewalt
§ 19
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Umstände befreien Construx für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
H. Schutzrechte
§ 20
An Angeboten, Zeichnungen, Planungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich Construx sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
I. Referenzen
§ 21
Construx ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie Art und Umfang des Projekts als Referenz zu nennen. Fotografien oder Bildmaterial dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden.
J. Factoring
§ 22
Construx ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten oder im Rahmen eines Factorings zu veräußern.
K. Elektronische Kommunikation
§ 23
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Dokumente elektronisch übermittelt werden dürfen.
L. Aufrechnung
§ 24
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.
M. Gerichtsstand und Rechtswahl
§ 25
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Leverkusen.
- Construx ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
N. Salvatorische Klausel
§ 26
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
